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aktuell: Biogasanlagen

DIN EN 62305-3 (DIN VDE 0185-305-3)
Als "explosionsgefährdete Anlage" sind Biogasanlagen mit einem Gefährdungspegel von 2 in die Schutzklasse II des LPS einzuordnen.
Planungen der Blitzschutzanlage sind auf der Grundlage des Explosionsschutz-Doku-
mentes
(§6 BetrSichV) auszuführen.

Anhang D:
(Zusätzliche Informationen für Blitzschutzsysteme für explosionsgefährdete bauliche Anlagen)
Zone 2 :
Bereiche, in dem im Normalfall nicht damit zu rechnen ist, dass eine explosionsfähige Atmosphäre als Mischung entflammbarer Stoffe in Form von Gas, Dampf oder Nebel mit Luft auftritt, wenn sie aber dennoch auftritt, dann nur ganz selten und kurzfristig. 
Für die Planungspraxis heißt das, daß in diesem Bereich Fang- und Ableit-Einrichtungen montiert werden dürfen. 

 

Folienspeicher (Fermenter)

Isolierte Fangeinrichtung in Zone 2 (Blitzkugelradius=30m)
Alternativ: Verwendung Dehn HVI-Leitung oder Aufbau einer
getrennten Fangeinrichtung (Grafik oben) .
D.3.3 Erdung: Anordung Typ B  (Ringerder mit RE <= 10 Ohm)

Grafik: Dehn & Söhne


   

Die Anlage braucht wohl keinen Blitzschutz mehr!

 

Hoffentlich hat diese Anlage eine LPS. 

 

 

Ingenieur- und Gutachterbüro Clever  | info@clever-energieberatung.de